Anmeldung des Balkonkraftwerkes

Eine Balkonanlage muss wie jede andere Stromerzeugungsanlage nach aktueller Gesetzeslage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Die Anmeldung einer Erzeugungsanlage beim Netzbetreiber erfolgt nach den Vorgaben des zuständigen Netzbetreibers.

Balkonkraftwerke müssen wegen der möglichen Einspeisung von Energie ins öffentliche Netz beim örtlichen Energieversorger registriert werden. Da ja nun auch Strom ins Netz abgegeben und nicht nur daraus bezogen wird, ist meist ein neuer Stromzähler fällig. Ein alter Zähler ohne Rücklaufsperre würde rückwärts drehen, wenn das Balkonkraftwerk mehr Strom einspeist als gerade verbraucht wird. Dadurch würde der Zähler den vom Stromanbieter bezogenen Strom fehlerhaft erfassen und somit auch die zu zahlenden Steuern, Abgaben und Umlagen.

Die Anmeldung wird durch uns in Ihrem Namen durchgeführt, das ist Bestandteil unseres RUND-UM-SORGLOS-PAKET.

Fragen Sie uns an, wir kümmern uns.

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